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rainerk
Guest
Hallo,
mein Sohn ist 19 Jahre alt und beide Eltern sind barunterhaltspflichtig. Er verläßt die Schule im Mai 2005 und wird dann entweder zum Wehrdienst gehen oder studieren. Hat mein Sohn Anspruch auf Unterhalt in der Zeit, die zwischen Ende Schule und Beginn Studium bzw. Wehrdienst liegt? Wenn ja, in welcher Höhe?
MfG Rainer
mein Sohn ist 19 Jahre alt und beide Eltern sind barunterhaltspflichtig. Er verläßt die Schule im Mai 2005 und wird dann entweder zum Wehrdienst gehen oder studieren. Hat mein Sohn Anspruch auf Unterhalt in der Zeit, die zwischen Ende Schule und Beginn Studium bzw. Wehrdienst liegt? Wenn ja, in welcher Höhe?
MfG Rainer