Ich hatte nun zwischenzeitlich nochmal nachgedacht, und finde, dass ich bisher noch nicht auf den Punkt gekommen bin. Also hole ich es jetzt nach:
Wegen mehrerer Gründe glaube ich, dass der Sorgerechtsentzug gar nicht - oder erst viel später, wenn noch andere Umstände hinzukommen sollten - klappt.
Es stimmt zwar, dass Alkoholsucht ein Grund für Sorgerechtsentzug nach §§ BGB ff. sein kann; jedoch wird einem Vater nicht einfachso das Sorgerecht genommen (werden können), wenn er nur in seiner Freizeit Spirituosen zu sich nimmt und sich aus der Beziehung herausgenommen hatte. (= jetzt gibt es ja keine Beziehung mehr)
Anders sähe die Sache aus, wenn vom Vater/Partner im Zusammenhang mit Alkohol eine kronkrete Gefahr für die Kinder ausgeht, vielleicht schon diverse Anzeigen von der Vergangenheit vorliegen!
wir-vier gibt an, "dass sie leider dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt hat."
Dazu ist zu sagen -und wir hatten das schon öfters hier- dass sich die Rechtsprechung geändert hat. Unverheiratete Väter haben nun seit 2009 das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindsmutter, egal ob die KM damals zustimmte oder nicht.
Unverheiratete Väter können sich heute jederzeit die Urkunde vom Gericht holen/bestätigen lassen. Insofern ist das "leider" der Kindsmutter jetzt nicht mehr von Bedeutung.
Selbst wenn sich die Kindsmutter mit einem anderen Mann ein neues Leben aufbauen möchte - so wird nun das gemeinsame Sorgerecht mit dem Ex grundsätzlich beibehalten. Die neue Rechtsprechung will es so; ob ich/wir über die Veränderungen froher & glücklicher sein können/werden, kann ich nicht im geringsten einschätzen. Ich habe es ja nicht so entschieden.
"Mittlerweile bin ich vom Vater meiner Kinder getrennt. Er ist jetzt seit ca 1 Woche wieder nicht erreichbar und hat sich wohl wieder ins Koma gesoffen."
-> Vorsicht, mit Vermutungen. Frau trennt sich, wenn man vom Partner nichts mehr wissen will. Von daher musste er gezwungenermassen seine Wege gehen - ist aber im Gegenzug auch zu keinerlei Rechenschaft schuldig. Also: Vermisstenanzeige fällt schonmal flach - sowas hätte es nur in der gemeinsamen Zeit gegeben. Er ist aus Erziehungsgründen vor die Tür gesetzt worden - und nun gegangen. Sein jetztiges Handeln & Tun ist nun umsomehr unverbindlicher für sie, weil die beiden nicht verheiratet sind. Einzig die/seine Kinder können nichts dafür - und er ist barunterhaltspflichtig, wenn er seinen Teil zur Erziehung nicht mehr anders leistet. Sie soll ihre Erkenntnis mit dem Koma lieber für sich behalten.
Wenn er mal nicht mehr aufwachen sollte - dann wird sie ohnehin von der Seelsorge oder Polizei informiert. Die Kinder werden dann zu Halbwaisen, es ist nicht ihre Schuld.
Eine Sorgerechtsentscheidung ist ausserdem nicht billig. Mit mal eben 1000,- auf den Tisch geblättert, ist es noch lange nicht getan.
Ich rate daher dringend zur noch vergleichsweise kostengünstigen Lösung - ein Beratungsgespräch beim Anwalt/Anwältin:
- Sorgerechtsentzug in der Praxis heute?
- Notfall, ärztliche Behandlungen, Krankenhaus
:bye: