Hallo,
ich zahle seit 2003 regelmäßigen Unterhalt für meinen 12-jährigen Sohn. Er ist auch regelmäßig bei mir und verbringt auch einen Teil seiner Ferien mit mir. Das Jugendamt hat die Beistandschaft und dreht ständig an der Höhe der Unterhaltszahlung. Da es immer noch einige Probleme mit der Mutter gibt - im Winter löchrige Schuhe, kaputte Klamotten - bin ich nicht mehr länger bereit, mir alles unwidersprochen gefallen zu lassen. Ich kauf ihm ja schon immer wieder Schuhe und Klamotten.
Nun eine Frage allgemeiner Art:
Das Kind ist in den Pfingstferien 1 Woche und im Sommer 2 Wochen beim Vater, das heisst dieser betreut und verköstigt ihn auch in dieser Zeit. Kann der Vater das mit dem Kindesunterhalt verrechnen?
Gruß aus Bayern
ich zahle seit 2003 regelmäßigen Unterhalt für meinen 12-jährigen Sohn. Er ist auch regelmäßig bei mir und verbringt auch einen Teil seiner Ferien mit mir. Das Jugendamt hat die Beistandschaft und dreht ständig an der Höhe der Unterhaltszahlung. Da es immer noch einige Probleme mit der Mutter gibt - im Winter löchrige Schuhe, kaputte Klamotten - bin ich nicht mehr länger bereit, mir alles unwidersprochen gefallen zu lassen. Ich kauf ihm ja schon immer wieder Schuhe und Klamotten.
Nun eine Frage allgemeiner Art:
Das Kind ist in den Pfingstferien 1 Woche und im Sommer 2 Wochen beim Vater, das heisst dieser betreut und verköstigt ihn auch in dieser Zeit. Kann der Vater das mit dem Kindesunterhalt verrechnen?
Gruß aus Bayern