Der Ehegatte mit dem größeren Einkommen ist im Regelfall unterhaltsverpflichtet, solange der andere nicht selbst für sein Einkommen sorgen kann. Er hat jedoch ein Anrecht auf seinen Selbstbehalt.
Die Höhe der Zahlungen errechnet sich aus dem einkommen beider und ist gesetzlich festgelegt, es gibt jedoch eine Möglichkeit, die Regelungen zu umgehen, jedoch nur, wenn beide einverstanden sind. Dann können sie sich außergerichtlich über die sogenannten Scheidungsfolgesachen einigen: Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen ect. Dafür braucht man einen Anwalt, der die Einigungen notarisch festhält. Ein zweiter Anwalt ist nicht zwingend erforderlich.
Man nennt dies einvernehmliche oder einverständliche Scheidung, der Ablauf ist meist stressfreier und kostengünstiger als bei einer strittigen Scheidung. Die Vorbedingungen kannst Du unter
http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/scheidung-online-voraussetzungen/ nachlesen.